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UrlG § 19 Abs 3

ArbeitsrechtARD 4802/20/96 Heft 4802 v. 20.12.1996

( UrlG § 19 Abs 3 ) § 19 Abs 3 UrlG ist hinsichtlich der rückwirkenden Änderung des UrlG betreffend Nichtverkürzung des Urlaubsanspruchs durch entgeltfreie Dienstzeiten so auszulegen, daß Urlaubsjahre, die "im Jahr 1994 begonnen" haben, in der Zeit vom 1. 1. bis 31. 12. 1994 begonnen haben können. OLG Wien 8 Ra 197/96s v. 13.09.1996,..in Bestätigung von ASG Wien 8 Cga 68/96v v. 24. 4. 1996 = ARD 4751/13/96, Revision zulässig.

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