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Funktionsdauer eines ungültig gewählten Betriebsrats

ArbeitsrechtARD 4802/19/96 Heft 4802 v. 20.12.1996

( ArbVG § 120, § 61, § 62 ) Bis zur Ungültigerklärung einer BR-Wahl übt der gewählte Betriebsrat seine Funktionen aus und genießt alle Schutzbestimmungen für Betriebsräte.

OGH 9 Ob A 2079/96t v. 26.06.1996

in Bestätigung von OLG Wien 7 Ra 142/95 v. 17. 1. 1996 = ARD 4777/18/96

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