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Wertlose Arbeitsleistung bei Auflösung des Dienstverhältnisses in der Probezeit

ArbeitsrechtARD 4802/21/96 Heft 4802 v. 20.12.1996

( AngG § 28 Abs 2, § 19 ) Löst ein Arbeitnehmer sein Dienstverhältnis während der Probezeit auf, hat der Arbeitgeber den Lohn auch dann bis zur Auflösung des Dienstverhältnisses zu bezahlen, wenn die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers für ihn wertlos geworden ist.

ASG Wien 11 Cga 67/96v v. 18.06.1996

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