( ASVG § 411, AlVG § 45 ) Das Landesarbeitsamt kann gegen eine Entscheidung der Gebietskrankenkasse, mit der die Vollversicherungs- und Arbeitslosenversicherungspflicht von Beschäftigungsverhältnissen verneint wird, nicht Berufung erheben. VwGH 93/08/0132 v. 14.11.1995. (Bescheid aufgehoben)