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ASVG § 411 AlVG § 45

SozialversicherungARD 4802/13/96 Heft 4802 v. 20.12.1996

( ASVG § 411, AlVG § 45 ) Das Landesarbeitsamt kann gegen eine Entscheidung der Gebietskrankenkasse, mit der die Vollversicherungs- und Arbeitslosenversicherungspflicht von Beschäftigungsverhältnissen verneint wird, nicht Berufung erheben. VwGH 93/08/0132 v. 14.11.1995. (Bescheid aufgehoben)

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