( ABGB § 1380, AngG § 29 ) Wurde das Lehrverhältnis eines Lehrlings ungerechtfertigt vorzeitig aufgelöst, kann er seine Ansprüche daraus auch dann in der Folge geltend machen, wenn vergleichsweise die einvernehmliche Auflösung des Lehrverhältnisses vereinbart wurde.
OGH 8 Ob S 2264/96s v. 11.07.1996