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Risikohaftung des Arbeitgebers für Unfall mit Privat-Kfz des Arbeitnehmers

ArbeitsrechtARD 4799/39/96 Heft 4799 v. 10.12.1996

(ABGB § 1014) Der Arbeitgeber kann im Rahmen seiner Risikohaftung auch für Unfälle seines Arbeitnehmers mit dessen Privat-Kfz auf der Fahrt von der Wohnung zum Arbeitsort haften, wenn er die dienstliche Verwendung des Arbeitnehmer-Kfz für die Durchführung von Dienstfahrten voraussetzt. Eine Abdingung dieser Risikohaftung müßte im Vertrag zum Ausdruck kommen.

OGH 9 Ob A 2136/96z v. 04.09.1996

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