Laut unseren Informationen wurde unter Berücksichtigung der bei der Umsetzung des Beschlusses 1/1980 des Assoziationsrats bisher gewonnenen Erfahrungen der Erlaß BMAS 35.402/24-A/96 v. 28. 8. 1996 = ARD 4792/28/96 wie folgt ergänzt:
Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten werden damit nicht begründet.