(EKUG § 4, AngG § 23a Abs 4) Ein männlicher Arbeitnehmer, der als Vater sein Dienstverhältnis nach der Geburt seines Kindes auflöst, ohne die Voraussetzungen für einen Karenzurlaub zu erfüllen, erwirbt keinen Anspruch auf Abfertigung.
ASG Wien 14 Cga 84/96s v. 09.08.1996,rk.