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AngG § 39, ABGB § 1163

BetriebswichtigesARD 4799/19/96 Heft 4799 v. 10.12.1996

(AngG § 39, ABGB § 1163) Eine bloße Beschäftigungsangabe im Dienstzeugnis als "Handelsarbeiter" ist zu weit und zu unpräzise, weil sie über die Art der Beschäftigung keinen Aufschluß gibt. ASG Wien 11 Cga 217/95a v. 26.04.1996, rk.

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