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ABGB § 1486 Z 5

BetriebswichtigesARD 4799/11/96 Heft 4799 v. 10.12.1996

(ABGB § 1486 Z 5) Ansprüche eines Arbeitnehmers aus der Risikohaftung des Arbeitgebers nach § 1014 ABGB sind nicht die in § 6 DHG genannten Schadenersatz- oder Rückgriffsansprüche, sondern vertragliche Ansprüche, die der Verjährungsfrist des § 1486 Z 5 ABGB unterliegen; dies ungeachtet, ob sie auf einem minderen Grad des Versehens oder auf grober Fahrlässigkeit beruhen. OLG Wien 7 Ra 111/96m v. 15.05.1996, Revision unzulässig.

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