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ABGB § 1151

BetriebswichtigesARD 4799/6/96 Heft 4799 v. 10.12.1996

(ABGB § 1151) Der Abschluß eines Werkvertrages über einfache Hilfsarbeiten, die im unmittelbaren zeitlichen Arbeitsablauf erbracht werden müssen, also kein selbständiges Werk darstellen können, ist rechtlich unmöglich. VwGH 95/09/0191, und VwGH 95/09/0205 v. 07.05.1996. (Beschwerden abgewiesen)

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