(AlVG idF vor BGBl 1995/297 § 27 Abs 2, NHV idF BGBl 1995/329 § 5, § 6) Ein Sanierungsgewinn aus einem Schuldnachlaß kann auch dann den Anspruch auf erhöhtes Karenzurlaubsgeld verhindern, wenn er nicht in barem zufließt. VwGH 95/08/0287 v. 20.02.1996. (Beschwerde abgewiesen)