vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Wr. SHG § 13 Abs 5

SozialversicherungARD 4798/44/96 Heft 4798 v. 6.12.1996

(Wr. SHG § 13 Abs 5) War ein Arbeitsloser trotz Arbeitsfähigkeit und Arbeitsmöglichkeit nicht gewillt, seine Arbeitskraft zur Beschaffung seines Lebensbedarfes einzusetzen, und wurde er erst durch den dadurch bedingten Verlust von Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung hilfsbedürftig, stellt es - schon deswegen, weil die Sozialhilfe bereits vom Ansatz her nicht dazu dienen soll, arbeitslosenversicherungsrechtliche Sanktionen möglichst weitgehend auszugleichen - keinen Ermessensmißbrauch dar, wenn von der dem Grunde nach verpflichtenden Richtsatzunterschreitung im höchstmöglichen Maß von 50% Gebrauch gemacht wird. VwGH 94/08/0208 v. 26.09.1995. (Beschwerde abgewiesen)

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte