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Verweisung von Versicherungsangestellten

SozialversicherungARD 4798/43/96 Heft 4798 v. 6.12.1996

(ASVG § 273 Abs 1) Ein Versicherungsangestellter im Außendienst, der zwar auf Grund seiner tatsächlichen Tätigkeit in die Beschäftigungsgruppe 4 eingestuft war, die für die Beschäftigungsgruppe erforderlichen Voraussetzungen und Kenntnisse jedoch nicht erbracht hat, kann auch auf seinen Kenntnissen entsprechende Tätigkeiten im Innendienst der Beschäftigungsgruppe 2 verwiesen werden.

OGH 10 Ob S 2240/96a v. 20.08.1996

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