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Einladung zu Kontrolluntersuchungen durch die Krankenversicherungsträger

SozialversicherungARD 4798/45/96 Heft 4798 v. 6.12.1996

(ASVG § 143 Abs 6) Sofern ein erkrankter Versicherter glaubhaft macht, daß ihn die Einladung zu kontrollärztlichen Untersuchungen zu spät erreicht hat, bleibt sein Nichterscheinen zum Untersuchungstermin sanktionslos.

BMAS 21.891/146-5/96 v. 14.11.1996

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