(ASVG § 120 Abs 1 Z 3) Für den Eintritt des Versicherungsfalles der Mutterschaft ist wesentlich, wann erstmals eine ärztliche Bestätigung über den voraussichtlichen Geburtstermin dem Versicherungsträger zugekommen ist. OLG Wien 10 Rs 35/95 v. 29.06.1995. (ZAS Jud. 5/1996)