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Wr. VergnStG § 19 Abs 1

BetriebswichtigesARD 4798/17/96 Heft 4798 v. 6.12.1996

(Wr. VergnStG § 19 Abs 1) Für die Strafbarkeit nach dem Wr. Vergnügungssteuergesetz 1987 genügt fahrlässiges Verhalten, das als Ermessensdeterminante im Zuge der Strafbemessung zu berücksichtigen ist. VwGH 94/17/0429 v. 25.06.1996. (Bescheid aufgehoben)

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