(Wr. VergnStG § 19, StGB § 34 Z 12) Erfolgt die Nichtentrichtung von Vergnügungssteuer für die Aufstellung von Spielautomaten wegen eines Rechtsirrtums über die Höhe des Vergnügungssteuersatzes, kann dies einen Milderungsgrund bei der Strafbemessung darstellen. VwGH 94/17/0431 v. 25.06.1996. (Bescheid aufgehoben)