(UStG § 6 Abs 1 Z 8 lit g, § 6 Abs 1 Z 9 lit a, § 12 Abs 14) Die Übertragung von Miteigentumsanteilen einer GmbH an einer Liegenschaft ist nicht als Umsatz von Gesellschaftsanteilen von der Umsatzsteuer befreit, so daß die gemäß § 12 Abs 14 UStG in Rechnung gestellte Umsatzsteuer als Vorsteuer abgezogen werden kann.
VfGHB-1525/94 v. 28.06.1996