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Offenlegung der Rechtsposition in Steuererklärungen

Lohnsteuer und AbgabenARD 4797/23/96 Heft 4797 v. 3.12.1996

(BAO § 119, WAO § 92, VergnStG § 19) Mit dem Beziehen einer vertretbaren Rechtsposition in einer Steuererklärung zu einer realen Gegebenheit wird die Offenlegungspflicht erfüllt.

VwGH 95/17/0109 v. 06.08.1996

Ihrem Wesen nach sind die Abgabenerklärungen - wie auch die Vergnügungssteuererklärung - vor allem Wissenserklärungen, nämlich Erklärungen über tatsächliche Ereignisse, Gegebenheiten, Zustände, Veränderungen und Verhältnisse, also über Tatsachen, über die der Erklärende ein Wissen hat oder sich ein Wissen zu verschaffen hat.

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