Für Lohnzahlungszeiträume ab 1. 1. 1997 werden neue geänderte Vordrucke für Lohnzettel gemäß § 84 EStG aufgelegt (L 16). Alte Lohnzettelvordrucke können für diese Zeiträume nicht verarbeitet werden. (ard)
Für Lohnzahlungszeiträume ab 1. 1. 1997 werden neue geänderte Vordrucke für Lohnzettel gemäß § 84 EStG aufgelegt (L 16). Alte Lohnzettelvordrucke können für diese Zeiträume nicht verarbeitet werden. (ard)