(ABGB § 863) Eine ohne Widerrufsvorbehalt mehrmals auf Ansuchen des Betriebsrats gewährte "außerordentliche" Weihnachtsremuneration kann nicht mehr einseitig widerrufen werden. Gegenüber neu eintretenden Arbeitnehmern wäre eine ausdrücklich abweichende Entgeltregelung zu treffen.
OGH 8 Ob A 2162/96s v. 24.07.1996