vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Bankgeheimnis und Erbschaft von anonymen Sparbüchern mit Losungswort

BetriebswichtigesARD 4795/44/96 Heft 4795 v. 26.11.1996

(BWG § 31 Abs 3, § 38 Abs 2) Dem Präsentanten eines anonymen Inhabersparbuches, der dessen Losungswort nicht nennen kann, hat die Bank dennoch zu leisten, wenn er seine materielle Berechtigung an der Spareinlage nachweist.

OGH 7 Ob 610/95 v. 15.05.1996

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte