In Umsetzung der Vereinbarung der Regierungsparteien über eine Änderung des ASchG (siehe schon ARD 4793/1/96) wurde im Ministerrat v. 20. 11. 1996 die Regierungsvorlage eines Bundesgesetzes, mit dem das ASchG, das AVRAG und das MSchG 1979 geändert werden, beschlossen.