(UWG § 1, § 16) Die Aufnahme urheberrechtlich geschützter Zeitungs- und Zeitschriftenartikel in ein elektronisches Pressearchiv bedarf der Erlaubnis des Urhebers. Der gewerbliche Aufbau elektronischer Pressearchive für Dritte, in die Zeitungs- und Zeitschriftenartikel ohne Rücksicht auf fremde Urheberrechte aufgenommen werden, ist wettbewerbswidrig. OLG Düsseldorf/BRD 20 U 126/95 v. 14.05.1996. (Betriebs-Berater 1996/2110, Heft 41)