(ASVG § 273 Abs 1) Kann ein gehbehinderter - auf eine Gehstrecke von 500 m (mit zehnminütigem Pausenerfordernis) sowie eine Gehgeschwindigkeit von 2 km/h als Weggrenzwert beschränkter - versicherter Angestellter seinen Arbeitsplatz mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen, ist er nicht berufsunfähig. OGH 10 Ob S 21/96 v. 20.02.1996.