(BAG § 15) Die Auflösung eines Lehrverhältnisses kann nur schriftlich gegenüber dem Lehrvertragspartner erfolgen. OLG Wien 10 Ra 135/95 v. 29.01.1996, Revision unzulässig.
(BAG § 15) Die Auflösung eines Lehrverhältnisses kann nur schriftlich gegenüber dem Lehrvertragspartner erfolgen. OLG Wien 10 Ra 135/95 v. 29.01.1996, Revision unzulässig.