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AZG § 28 Abs 1b, EWG-VO Nr 3821/85

ArbeitsrechtARD 4792/17/96 Heft 4792 v. 15.11.1996

(AZG § 28 Abs 1b, EWG-VONr 3821/85) Die Nichtbetätigung des Fahrtenschreibers durch einen als Lkw-Lenker beschäftigten Arbeitnehmer bewirkt keine Bestrafung des Arbeitgebers nach § 28 Abs 1b Z 2 AZG in Verbindung mit Art 13 und Art 15 Abs 3 bzw. Abs 7 der Verordnung (EWG)Nr 3821/85. VwGH 96/11/0113 v. 06.08.1996. (Beschwerde abgewiesen)

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