(AuslBG § 4b Abs 1) Allein in der Befürchtung der Langwierigkeit der Beurteilung der Eignung von Ersatzkräften kann keine Ablehnung eines Ersatzkräftestellungsverfahrens gesehen werden. VwGH 94/09/0330 v. 16.11.1995. (Beschwerde abgewiesen)
(AuslBG § 4b Abs 1) Allein in der Befürchtung der Langwierigkeit der Beurteilung der Eignung von Ersatzkräften kann keine Ablehnung eines Ersatzkräftestellungsverfahrens gesehen werden. VwGH 94/09/0330 v. 16.11.1995. (Beschwerde abgewiesen)