(AngG § 23) Aus der Anrechnung von Vordienstzeiten für die Einstufung eines Arbeitnehmers kann nicht auch eine Anrechnung für die Abfertigung abgeleitet werden. OLG Wien 8 Ra 146/95 v. 21.12.1995, Revision unzulässig.
(AngG § 23) Aus der Anrechnung von Vordienstzeiten für die Einstufung eines Arbeitnehmers kann nicht auch eine Anrechnung für die Abfertigung abgeleitet werden. OLG Wien 8 Ra 146/95 v. 21.12.1995, Revision unzulässig.