(AngG § 23) Unterbrechungen des Dienstverhältnisses zur Konsumation eines unbezahlten Urlaubs von 30 Tagen jährlich hindern das Entstehen eines Abfertigungsanspruchs nicht. ASG Wien 20 Cga 123/95v v. 23.11.1995, rk.
(AngG § 23) Unterbrechungen des Dienstverhältnisses zur Konsumation eines unbezahlten Urlaubs von 30 Tagen jährlich hindern das Entstehen eines Abfertigungsanspruchs nicht. ASG Wien 20 Cga 123/95v v. 23.11.1995, rk.