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ABGB § 1295

ArbeitsrechtARD 4791/15/96 Heft 4791 v. 12.11.1996

(ABGB § 1295) Wird ein Hausmann, dessen Haushaltstätigkeiten nur seinen eigenen Bedürfnissen dienen, verletzt, hat er Anspruch auf Ersatz der Kosten einer Haushaltshilfe. OGH 2 Ob 86/95 v. 07.12.1995.

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