(GewO § 82a lit a, AngG § 26 Z 1) Ist die Annahme eines infolge Gesundheitsgefährdung durch die bisherige Tätigkeit angebotenen Ersatzarbeitsplatzes mit einem Wechsel des Arbeitgebers verbunden, ist der Arbeitnehmer zur Annahme dieses Angebots nicht verpflichtet.
OGH 9 Ob A 5/96 v. 31.01.1996