(EG-Vertrag Art 59, Art 60) Die Verpflichtung von Unternehmen, die in einem anderen Mitgliedstaat ansässig sind, zur Entrichtung von Arbeitgeberbeiträgen für "Treuemarken" und "Schlechtwettermarken" für Arbeitnehmer, die mit der Durchführung von vorübergehenden Bauarbeiten in einem Mitgliedstaat betraut werden, ist EG-vertragswidrig, wenn diese Unternehmen bereits vergleichbare Beiträge für dieselben Arbeitnehmer und dieselben Beschäftigungszeiten in dem Staat, in dem sie ansässig sind, zahlen müssen (vgl. EuGH Rs. C-468/93 v. 28. 3. 1996, Fall Guiot = ARD 4752/20/96). EuGH Rs. C-272/94 v. 28.03.1996, Fall Climatee SA. (JBl, WBl 1996/279, Heft 7)