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Mitteilungspflicht bei Schwangerschaft nach Entlassung

ArbeitsrechtARD 4785/37/96 Heft 4785 v. 18.10.1996

(MSchG § 10 Abs 2, § 12) Wird eine Arbeitnehmerin vom Arbeitgeber in Unkenntnis ihrer Schwangerschaft entlassen, bleibt ihr Entlassungsschutz trotzdem gewahrt, wenn sie ihre Mitteilungspflicht über das Bestehen der Schwangerschaft analog zur Kündigungsregelung des § 10 Abs 2 MSchG binnen 5 Tagen nach Ausspruch der Entlassung erfüllt.

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