vorheriges Dokument
nächstes Dokument

AngG § 16

ArbeitsrechtARD 4785/36/96 Heft 4785 v. 18.10.1996

(AngG § 16) Auch wenn bei Abschluß eines Dienstvertrages ausdrücklich nicht auf einen bestimmten Kollektivvertrag Bezug genommen und die Bezahlung von Sonderzahlungen nicht ausdrücklich erwähnt wurde, ergibt sich diese einfach aus dem Umstand, daß ein "übliches Angestelltenverhältnis" vereinbart war, bei dem Sonderzahlungen ganz selbstverständlich sind und nicht einer speziellen Erwähnung bzw. Regelung bedürfen. ASG Wien 28 Cga 80/93a v. 12.01.1996, bestätigt durch OLG Wien 9 Ra 177/96g v. 3. 6. 1996.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte