(GmbHG § 25, ABGB § 1438) Von einem Geschäftsführer zu Unrecht bezogene Prämien können gegen eine Kündigungsentschädigung, die aus einer verspätet ausgesprochenen Entlassung gebührt, auch dann aufgerechnet werden, wenn dem Geschäftsführer bereits Entlastung auf Grund mangelnder Sorgfaltsaufwendung der Prüfer erteilt worden ist.
OGH 8 Ob A 2025/96v v. 25.04.1996