vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Interessenabwägung bei Behindertenkündigung

ArbeitsrechtARD 4784/17/96 Heft 4784 v. 15.10.1996

(BEinstG § 8 Abs 2) Bei einer Behindertenkündigung ist eine Interessenabwägung vorzunehmen, wobei die Geschäftsentwicklungen, das Verhalten des Behinderten und das durch dessen Verhalten ausgelöste verschlechterte Betriebsklima in die Beurteilung einzubeziehen sind.

BK beim BMAS 42.024/3-6a/93 v. 20.04.1993

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Lexis+ ist die Evolution von Lexis 360®
Jetzt Lexis+ kostenfrei testen!

Stichworte