vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Mindesteinsatzzeit für Arbeitsmediziner (§ 82 und § 115 Abs 2 und 4 ASchG)

ArbeitsrechtARD 4784/16/96 Heft 4784 v. 15.10.1996

Information der Zentral-Arbeitsinspektion AMED-MEZ 5/1996

Mindesteinsatzzeit bei 51 bis 250 Beschäftigten

Die Mindesteinsatzzeit hängt von der Anzahl der Arbeitnehmer ab. (Zur Berechnung der Anzahl von Arbeitnehmern siehe ARD 4783/27/96).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!