(UStG § 12 Abs 1 Z 1) Das Dazwischentreten hoheitlicher Gewalt schließt es aus, eine Kostenersatzleistung als Schulderfüllung in einem dreipersonalen Rechtsverhältnis zu verstehen, so daß ungeachtet einer erteilten Rechnung nicht alle Voraussetzungen für die Zuerkennung des Vorsteuerabzugs vorliegen. VwGH 94/15/0010 v. 10.07.1996. (Beschwerde abgewiesen)