(BAO § 24, EStG § 4 Abs 1) Die Höhe des Kaufpreises von S 1,- für ein den Kindern durch Vereinbarung überlassenes Unternehmen in Verbindung mit der völlig unbestimmten und nicht weiter bestimmbaren Verpflichtung zur allfälligen Sicherung des Lebensstandards der überlebenden Ehefrau, der nicht begründete Verzicht auf die Ausübung des eingeräumten Wiederkaufsrechts sowie der Beweggrund der widerrechtlichen Sicherung einer Alterspension halten einem bei Verträgen zwischen nahen Angehörigen anzustellenden Fremdvergleich nicht stand, so daß der veräußernde Vater weiterhin Unternehmer des in Rede stehenden gewerblichen Betriebes geblieben ist und die Einkünfte daraus ihm zuzurechnen sind. VwGH 93/13/0279 v. 20.02.1996. (Beschwerde abgewiesen)