(ASVG § 255 Abs 2) Für die Frage, ob ein dem Lehrberuf gleichwertiger angelernter Beruf vorliegt, kommt u.a. der Dauer der Ausbildung entscheidende Bedeutung zu. Ist für das Erlernen einer bestimmten Beschäftigung eine Ausbildungszeit erforderlich, die nur unwesentlich kürzer ist als die im Lehrberuf vorgeschriebene Lehrzeit, ist dies ein gewichtiges Indiz dafür, daß die praktisch erlernte Tätigkeit hoch qualifiziert ist. OLG Linz 12 Rs 77/94 v. 18.10.1994. (ZAS Jud. 2/1996)