Die Gebietskrankenkasse OÖ informiert zu folgenden beim HVSVT erarbeiteten Lösungen zu Zweifelsfragen:
Abrechnung der Urlaubsentschädigung/Urlaubsabfindung
- Die Urlaubsentschädigung/Urlaubsabfindung ist konform zum Beitragszeitraum und zur Höchstbeitragsgrundlage abzurechnen.