Wie verlautet, wird für das Jahr 1997 als Aufwertungszahl ein Faktor von 1,039 errechnet, der - eine entsprechende Verordnung des BMAS vorausgesetzt - eine Anhebung der beitragsbezogenen Werte um 3,9% ergeben würde.
Dieser Faktor würde ab 1997 beispielsweise folgende neue Werte bewirken: