(GewO § 82 lit f) Die beharrliche Vernachlässigung der Wartungsarbeiten und der Wagenpflege durch einen Lkw-Lenker rechtfertigen die Entlassung. OLG Wien 10 Ra 168/95 v. 25.03.1996, Revision zulässig.
(GewO § 82 lit f) Die beharrliche Vernachlässigung der Wartungsarbeiten und der Wagenpflege durch einen Lkw-Lenker rechtfertigen die Entlassung. OLG Wien 10 Ra 168/95 v. 25.03.1996, Revision zulässig.