(GGG § 2 Z 1) Die Pauschalgebühr für eine Berufung wird auch dann fällig, wenn die Berufung vor der Vorlage an das Berufungsgericht vom Rechtsmittelwerber zurückgezogen wird. VwGH 96/16/0088 v. 22.05.1996. (Beschwerde abgewiesen)
(GGG § 2 Z 1) Die Pauschalgebühr für eine Berufung wird auch dann fällig, wenn die Berufung vor der Vorlage an das Berufungsgericht vom Rechtsmittelwerber zurückgezogen wird. VwGH 96/16/0088 v. 22.05.1996. (Beschwerde abgewiesen)