(GewStG § 7 Z 2) Nicht nur der Aufwand aus einer Kaufpreisrente, sondern auch eine gewinnmindernd geltend gemachte Versorgungsrente führt zur Hinzurechnungspflicht, wenn sie mit dem Erwerb des Betriebes in Zusammenhang steht. VwGH 92/13/0302 v. 24.04.1996. (Bescheid aufgehoben)