(ASVG § 49 Abs 1) Ist das Leistungsinteresse des Dienstgebers am Abschluß von Bausparverträgen für einen Dritten durch seine Mitarbeiter insgesamt zu bejahen, ist es für die Beitragspflicht der von dritter Seite geleisteten Provisionen ohne Bedeutung, ob solche Bausparverträge innerhalb oder außerhalb der Dienstzeit vermittelt bzw. abgeschlossen werden.
VwGH 96/08/0065 v. 23.04.1996