(IESG § 1 Abs 6 Z 2) Allein die organschaftliche Stellung eines Arbeitnehmers zur Muttergesellschaft seiner Arbeitgeber-Gesellschaft bewirkt einen absoluten Ausschluß des Anspruchs auf Insolvenz-Ausfallgeld gemäß § 1 Abs 6 Z 2 IESG, so daß es der Prüfung eines allfälligen beherrschenden Einflusses des Arbeitnehmers auf die Arbeitgeber-Gesellschaft im Sinne des § 1 Abs 6 Z 3 IESG nicht mehr bedarf. OGH 8 Ob S 9/95 v. 13.06.1996.