(ARG § 9, EFZG § 7) Ist ein Arbeitnehmer an einem Feiertag erkrankt, hat er Anspruch auf Feiertagsentgelt.
OGH 9 Ob A 2060/96y v. 12.06.1996
§ 7 EFZG hat zur Voraussetzung, daß überhaupt ein Anspruch nach dem EFZG gegeben ist. Ist dies nicht der Fall, ist § 7 Satz 2 EFZG, wonach für die Anspruchsdauer nach dem EFZG dessen Bestimmungen an die Stelle günstigerer anderer Regelungen treten, nicht anzuwenden.